Der Ernährungsrat Oberfranken

Unser Selbstverständnis

Unser Ziel ist es die Agrar- und Ernährungswende in Oberfranken voranzubringen. Das Ziel und unsere Rolle haben wir in unserem Selbstverständnis festgehalten: “Der Ernährungsrat Oberfranken versteht sich als Treiber, Motor und Moderator der Ernährungswende in Oberfranken.”

Wir wollen ein resilientes, gerechtes und gemeinwohlorientiertes Ernährungssystem in Oberfranken etablieren, das saisonale und regionale Lebensmittel aus fairer und ökologischer Herstellung fördert. Dazu bringen wir Akteurinnen und Akteure aus der ganzen Lebensmittelwertschöpfungskette an einen Tisch, von der Landwirtschaft über die Verarbeitung, Logistik, Lebensmittelhandwerk, Einzelhandel, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und Verbrauch, sowie (Kommunal-) Politik, Verwaltung und Wissenschaft. Gleichzeitig bilden wir die Koordinierungsstelle für kommunale Ernährungsräte und Initiativen in Oberfranken.

Als unsere Hauptaufgaben sehen wir:

  • die Wissensgenerierung über alle Teile der Lebensmittelwertschöpfungsketten in der Region
  • die Unterstützung der Gründung von regionalen und kommunalen Ernährungsräten
  • die Vernetzung von Initiativen
  • die Initiierung und Begleitung von Projekten zum Aufbau regionaler Wertschöpfungskreisläufe
  • die Zusammenarbeit mit Kommunen bei der Entwicklung einer Ernährungsstrategie und Hinwirkung auf Änderung der Rahmenbedingungen für eine Regionalisierung und Ökologisierung des Ernährungssystems.

Unsere Satzung und Geschäftsordnung

Der gemeinnützige Verein “Ernährungsräte Oberfranken e.V.” ist der Trägerverein des Ernährungsrates Oberfranken. Unsere Satzung und Geschäftsordnung finden Sie hier.

Mitgliedschaft im Ernährungsrat Oberfranken

Um die Arbeit des Ernährungsrates Oberfranken zu unterstützen kann neben der aktiven Mitarbeit in den unterschiedlichen AKs auch eine Mitgliedschaft im Trägerverein beantragt werden. Wir unterscheiden zwischen Ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedschaften. Weitere Informationen finden Sie in der Beitragsordnung und auf dem Antrag auf Mitgliedschaft.